„Auch wenn die Maßnahmen nun gelockert werden, benötigen Unternehmen und Selbstständige weiterhin Planungssicherheit. Denn viele Branchen sind wie bisher von Umsatzeinbrüchen getroffen. Wir müssen ihnen in einer weiter dynamischen und unvorhersehbaren Lage nach einem schwierigen Winter ein Sicherheitsnetz anbieten. Das leisten wir mit der Verlängerung unserer Programme“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Fiktiver Unternehmerlohn ergänzt wie bisher die Überbrückungshilfe
Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert und kann, wie bisher im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes beantragt werden. Der Bund bereitet derzeit die Antragsplattform für das zweite Quartal vor. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Förderzeitraum (mindestens 30% Umsatzrückgang). „Mit unserer Ergänzungsförderung in Höhe von 1.000 Euro je Fördermonat schließen wir eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe des Bundes für Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe sowie Inhaberinnen und Inhabern von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, denen eine reine Fixkostenerstattung häufig nicht ausreicht. Da der Bund diese Förderlücke nicht mit Bundesmitteln schließt, führen wir die Förderung landesseitig konsequent fort“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bislang konnten Unternehmen und Selbstständige durch den fiktiven Unternehmerlohn mit rund 347 Millionen Euro unterstützt werden.
Härtefallhilfen greifen weiterhin bei besonderen Umständen
Auch die Härtefallhilfen, die von Bund und Land finanziert werden, stehen im zweiten Quartal zur Verfügung. Sie greifen bei Betrieben, die sich in einer existenzbedrohlichen Situation befinden, aber bei den Überbrückungshilfen durchs Raster fallen, weil sie entweder später gegründet wurden, oder sich die Betriebsstruktur und somit das Umsatzpotenzial ungünstig verändert hat. Die Unterstützung orientiert sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Informationen dazu gibt es über die jeweils zuständige IHK oder über www.haertefallhilfen.de
Kostenlose Corona-Krisenberatung
„Neben finanziellen Hilfen benötigen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation praxisnahe Beratungsangebote, um ihre Betriebe krisensicher zu machen und die Prozesse zu optimieren. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie führten insbesondere im Gastgewerbe massiv zu Absagen im Veranstaltungs- und Weihnachtsgeschäft, wodurch die Betriebe wirtschaftlich stark leiden. Seit Beginn des Angebots haben über 3.100 Betriebe die Beratung in Anspruch genommen. Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), Unternehmensberatung Handel (für den Handel) und der DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) übernommen. Den Betrieben stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.
Die DEHOGA Beratung unterstützt bei allen betrieblichen Fragen – und das während der Corona-Krise kostenlos! Bei Interesse können Betriebe die DEHOGA Beratung unter der 0711-6198837 oder per E-Mail kontaktieren.
Weitere Informationen