Im Gesetzentwurf, auf den sich das Kabinett geeinigt hat und dem der Landtag noch zustimmen muss, wurden teilweise sehr weitgehende Forderungen, z.B. nach einem Rauchverbot in der Außengastronomie, nach der Streichung der Festzelt-Ausnahme sowie nach der Abschaffung der Raucher-Nebenräume in der Gastronomie, allesamt nicht aufgenommen. „Die Landesregierung hat im Bereich der Gastronomie unterschiedliche Interessen, Güter und Bedürfnisse abgewogen“, heißt es dazu in der Pressemitteilung des zuständigen Sozialministeriums.
Im Klartext bedeutet dies, dass die derzeit schon geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie aller Voraussicht nach auch in Zukunft Bestand haben: In Außenbereichen, Raucher-Nebenräumen und Festzelten bleiben die bestehenden Ausnahmen vom Rauchverbot erhalten. Auch Raucherkneipen dürfen ihren Betrieb unter den bisher geltenden Bedingungen weiterführen.
Dass es so kommen würde, war keineswegs selbstverständlich: So hatte ein Forum aus 50 zufällig ausgewählten Bürgern im Rahmen der „Dialogischen Bürgerbeteiligung“ drastische Verbots-Verschärfungen bis hin zu einem kompletten Rauchverbot in der Außengastronomie gefordert. Auch die Erlaubnis, Raucher in abgetrennten Nebenräumen zu bewirten und die „Festzelt“-Ausnahme sollte nach dem Willen der „Zufallsbürger“ gestrichen werden.
Der DEHOGA hat seinerseits deutlich gemacht, welche erheblichen Probleme mit einer solchen „Verbieteritis“ verbunden wären: zum Beispiel eine erhebliche Zunahme von Lärmbeschwerden und Konflikten mit Anwohnern, wenn Raucher aus der Gastronomie gänzlich „verbannt“ würden und zum Rauchen in den öffentlichen Raum vor den Betrieben gehen müssten. Auch die Streichung der Festzelt-Ausnahme hätte massive Nachteile. Sie würde z.B. auf dem Cannstatter Wasen, dem größten Festgelände des Landes, zu erheblichen Sicherheitsproblemen führen, da dort – anders als auf der Münchner Wiesn – aus Platzgründen keine ausreichend großen Außenbereiche vor den Zelten als Raucherzonen zur Verfügung stehen und rauchende Gäste dann Fluchtwege blockieren würden.
Überzeugend war auch das Argument des DEHOGA, dass die bestehenden Regelungen funktionieren und einen hohen Standard beim Nichtraucherschutz in der Gastronomie sicherstellen, ohne rauchende Gäste auszugrenzen. „Das vergleichsweise liberale Nichtraucherschutzgesetz im Land hat sich bewährt und den Konflikt zwischen rauchenden und nichtrauchenden Gästen in der Gastronomie erfolgreich befriedet“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Kauderer. Niemand müsse in Baden-Württemberg gegen seinen Willen in verrauchter Luft speisen. Dass die Landesregierung die Sachargumente des DEHOGA im nun vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt und sich nicht von Verbots-Befürwortern treiben lässt, verdiene Respekt.
Eine Weiterentwicklung des Nichtraucherschutzes wird es in Baden-Württemberg dennoch geben – auch ohne Verbotsverschärfungen in der Gastronomie. Was konkret geplant ist, steht in der Pressemitteilung des Sozialministeriums.
Einen Überblick über die aktuell geltenden Regeln zum Nichtraucherschutz im baden-württembergischen Gastgewerbe gibt das DEHOGA-Merkblatt zum Thema, das sich Verbandsmitglieder hier herunterladen können.
