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Bezahlte Kinderkrankentage erhöht

„Kindkrank“-Bescheinigung jetzt auch telefonisch möglich

Eltern können die ärztlichen Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, ab sofort auch telefonisch und ohne einen Praxisbesuch erhalten. Das haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung am 18. Dezember vereinbart.

Es gelten die gleichen Kriterien und Beschränkungen wie für die Bescheinigung eigener Arbeitsunfähigkeit. Insbesondere muss das Kind in der Arztpraxis persönlich bekannt sei. Die Erkrankung muss voraussichtlich von kurzer Dauer sein und regelmäßig einen milden Verlauf nehmen. Die Bescheinigung darf maximal für 5 Tage ausgestellt werden, Folgebescheinigungen sind ausgeschlossen.

Außerdem bezahlen die Krankenkassen in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 15 Kinderkrankentage im Kalenderjahr pro Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende werden es entsprechend 30 Tage. Damit werden die Erhöhungen während der Pandemie in die Nach-Corona-Zeit überführt. Auch Eltern, die aus medizinischen Gründen bei stationärer Behandlung des Kindes mit aufgenommen werden, bekommen dafür Kindkranktage.

Quelle: DEHOGA Bundesverband