Die gute Nachricht: Auch im neuen Landesnichtraucherschutzgesetz, das der Landtag am 4. Februar 2026 beschlossen hat, bleibt es bei den bewährten Regelungen. In Außenbereichen, Raucher-Nebenräumen und Festzelten gelten auch in Zukunft Ausnahmen vom Rauchverbot, und die Raucherkneipen im Land dürfen ihren Betrieb unter den bisher geltenden Bedingungen weiterführen.
Dass es so kommen würde, war keineswegs selbstverständlich: So hatte ein Forum aus 50 zufällig ausgewählten Bürger:innen im Rahmen der „Dialogischen Bürgerbeteiligung“ drastische Verbots-Verschärfungen bis hin zu einem kompletten Rauchverbot in der Außengastronomie gefordert (wir berichteten). Auch die Erlaubnis, Raucher in abgetrennten Nebenräumen zu bewirten, sowie die „Festzelt“-Ausnahme sollte nach dem Willen der „Zufallsbürger“ gestrichen werden.
DEHOGA: „Verbieteritis“ schafft nur Probleme
Der DEHOGA hatte seinerseits deutlich gemacht, welche erheblichen Probleme mit einer solchen „Verbieteritis“ verbunden wären: zum Beispiel die Zunahme von Lärmbeschwerden und Konflikten mit Anwohnern, wenn Raucher aus der Gastronomie „verbannt“ würden und zum Rauchen in den öffentlichen Raum vor den Betrieben gehen müssten. Auch die Streichung der Festzelt-Ausnahme hätte massive Nachteile. Sie würde z.B. auf dem Cannstatter Wasen, dem größten Festgelände des Landes, zu erheblichen Sicherheitsproblemen führen, da dort – anders als auf der Münchner Wiesn – aus Platzgründen keine ausreichend großen Außenbereiche vor den Zelten als Raucherzonen zur Verfügung stehen und rauchende Gäste dann Fluchtwege blockieren würden.
Liberale Regelung hat sich bewährt
Überzeugend war auch das Argument des DEHOGA, dass die bestehenden Regelungen funktionieren und einen hohen Standard beim Nichtraucherschutz in der Gastronomie sicherstellen, ohne rauchende Gäste auszugrenzen. „Das vergleichsweise liberale Nichtraucherschutzgesetz im Land hat sich bewährt und den Konflikt zwischen rauchenden und nichtrauchenden Gästen in der Gastronomie erfolgreich befriedet“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Kauderer. Niemand müsse in Baden-Württemberg gegen seinen Willen in verrauchter Luft speisen.
Diese Argumente zeigten Wirkung: „Die Landesregierung hat im Bereich der Gastronomie unterschiedliche Interessen, Güter und Bedürfnisse abgewogen“, erklärt das zuständige Sozialministerium und begründet damit, dass die sehr weitgehenden Forderungen nach Verbotsverschärfungen in der Gastronomie nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. „Dass die Landesregierung und nun auch eine Mehrheit der Abgeordneten des Landtages den Sachargumenten des DEHOGA gefolgt sind und sich nicht von Verbots-Befürwortern haben treiben lassen, verdient Respekt“, betont DEHOGA-Vorsitzender Hans-Ulrich Kauderer.