Laut einem „internen“ Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe der FDP-Bundestagsfraktion, das in der Medienberichterstattung prominent aufgegriffen wurde, will die Fraktion offensichtlich Vorschläge für die Senkung der Einkommensteuer erarbeiten. Zur Finanzierung der Entlastung sollen demnach die Streichung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer und höhere indirekte Steuern vorgeschlagen werden.
Im Handelsblatt, das umfassend zum Thema berichtete, heißt es dazu unter anderem:
„…Auch der Ökonom und frühere Wirtschaftsweise Lars Feld, der Finanzminister Lindner berät, verteidigt den Vorstoß der FDP-Fraktion. Es gehe nicht um die sieben Prozent auf Lebensmittel, sondern um die Steuersubventionen, etwa für die Gastronomie oder Hoteliers, erklärte er. ‚Ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf den Prüfstand zu stellen macht also Sinn, wenn es um die Durchforstung des Steuersystems im Hinblick auf verzerrende Subventionen geht‘, so Feld.
In diesen Punkten zeigen sich auch die Sozialdemokraten offen. ‚Die ermäßigten Sätze für Lebensmittel und Kultur sind für uns als SPD unantastbar‘, sagt Schrodi. Über die Ausnahmen für Gastronomie und Hotels könne man aber gern reden…“ Michael Schrodi ist der finanzpolitische Sprecher der SPD.
Auf DEHOGA-Nachfrage reagierte Wolfgang Kubicki, MdB, stv. Vorsitzender der FDP, sofort und stellte zum „internen“ Papier klar: „Das ist nicht die Position der Fraktion. Wir waren damit noch gar nicht befasst. Das ist der Diskussionsentwurf eines Referenten eines Arbeitskreises – und es ist mir unerklärlich, wer dessen Veröffentlichung veranlasst hat, die schon gestern wieder korrigiert wurde.“
Auch der Parteivorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich erst vor wenigen Tagen in einem Interview klar anders positioniert. Lindner wörtlich: „Ich halte angesichts der schwerwiegenden Einschränkungen, die das Gastgewerbe während der Corona-Pandemie hinnehmen musste, weiterhin für richtig, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angewendet wird. Das hat mich auch bei der Entscheidung zur Verlängerung bis Ende 2023 geleitet. Ich fände auch die unbefristete Anwendbarkeit richtig- Es ist aber kein Geheimnis, dass sich manche Koalitionspartner damit schwertun.“
Der DEHOGA begrüßt die klaren Stellungnahmen von Kubicki und Lindner zum Thema. Die Veröffentlichung des „internen“ Arbeitspapiers zeigt jedoch, wie wichtig es ist, weiterhin Überzeugungsarbeit in Politik und Medien zu leisten.
Eine gute Gelegenheit bietet dazu das DEHOGA-Frühlingsfest mit Politischer Kundgebung am 24. April auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart. Den Termin sollten sich alle DEHOGA-Mitglieder, die zur Erhaltung der reduzierten Mehrwertsteuersätze in Gastronomie und Hotellerie aktiv beitragen wollen, vormerken.
Argumentationshilfen bieten außerdem das DEHOGA Faktenpapier zum Thema sowie die Europakarten für die Gastronomie, für Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel und für die Hotellerie, die zeigen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen und auf Speisen in der Gastronomie keine Ausnahme, sondern die Regel in Europa ist.
Für den DEHOGA steht fest: Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, vor denen die gastgewerbliche Branche steht, sowie aus Wettbewerbsgründen verbieten sich Steuererhöhungen. Und das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Gastronomie und Hotellerie wäre nichts anderes als eine massive Steuererhöhung.