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Zusatzstoffverordnung

Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen müssen einheitlich erfolgen

Den DEHOGA erreichen derzeit vermehrt Mitgliederanfragen zu den Informationspflichten über Allergene und Zusatzstoffe. Daher die folgende Klarstellung und der Hinweis auf ein DEHOGA-Merkblatt.

Seit Juli 2021 ist es möglich, über die Zusatzstoffe – wie bei den Allergenen – unter bestimmten Voraussetzungen mündlich zu informieren (darüber hat der DEHOGA seine Mitglieder bereits 2021 informiert). Die Betriebe können wählen, wie sie die Informationspflichten erfüllen, zum Beispiel schriftlich in der Speise- und Getränkekarte, über einen Aushang im Gastraum oder mündlich.

Zu beachten ist, dass die Informationen über die Allergene und die Zusatzstoffe einheitlich erfolgen müssen. Das heißt, wer über die Allergene mündlich informiert, muss auch über die Zusatzstoffe mündlich informieren. Wer die Allergene in der Speisekarte ausweist und damit schriftlich informiert, muss auch über die Zusatzstoffe in der Speisekarte informieren.

Ausführliche Informationen, wie die Gäste über Zusatzstoffe und Allergene zu unterrichten sind, finden DEHOGA-Mitglieder im Merkblatt „Die neue Zusatzstoffverordnung“ und unter dem Suchbegriff „Allergene“ im Servicecenter.