Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

Bundestag

Hinweisgeberschutz beschlossen: Was Arbeitgeber zu beachten haben

Der Bundestag hat vergangenen Freitag, 16. Dezember 2022, das lang erwartete Gesetz zur Umsetzung der “Whistleblower-Richtlinie” erlassen. Mitarbeiter:innen, die innerhalb des Betriebes auf einen Missstand hinweisen (Whistleblower), sollen vor Benachteiligungen besser geschützt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft und betrifft Arbeitgeber ab 50 Beschäftigte. Der DEHOGA Bundesverband hat die wichtigsten Neurungen für das Gastgewerbe zusammengestellt

  • Durch das Gesetz werden Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße im Unternehmen anzeigen können. Die beauftragten Personen der Meldestelle müssen unabhängig sein. Ab 2025 müssen auch anonyme Meldungen und eine anonyme Kommunikation mit der Meldestelle ermöglicht werden.
  • Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, wie diese Meldestelle im Unternehmen umgesetzt wird, auch weil Verstöße mit bis zu 20.000 € Bußgeld bewehrt sind. Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten trifft die Einrichtungspflicht erst ab dem 17.12.2023. Die Einrichtung ist aber unter organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht unbedeutend. Da die interne Meldestelle selbst feststellen muss, ob eine Meldung stichhaltig ist, benötigen die beauftragten Personen eine gewisse Sachkunde. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass viele Unternehmen diese Aufgabe zum Beispiel an eine Rechtsanwaltskanzlei outsourcen. Hierbei muss aber beachtet werden, dass Interessenskonflikte ausgeschlossen sein müssen.
  • Außerdem gibt es staatlicherseits bereits bestehende und zusätzliche externe Meldestellen, z.B. bei BaFin, Bundeskartellamt, Bundesamt für Justiz und voraussichtlich den Ländern. Diese können von den Hinweisgebern gleichrangig genutzt werden, es gibt keinen Vorrang eines innerbetrieblichen Klärungsversuchs mehr.
  • Hinweisgeber werden vor Repressalien geschützt, die Vertraulichkeit ihrer Meldung muss sichergestellt werden und sie haben ggf. einen Schadensersatzanspruch.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Bundestags. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und eventuelle Umsetzungshilfen wird der Verband fortlaufend informieren.

Quelle: DEHOGA Bundesverband