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Verbraucherschutz

Hinweise auf OS-Plattformen müssen entfernt werden

Die EU hat ihre Plattform für Online-Streitbeilegung aufgrund fehlender Akzeptanz bei Nutzer:innen und Unternehmen abgeschafft. Das bedeutet: Falls noch nicht geschehen, müssen Sie Hinweise und Verlinkungen zur Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Union (EU) auf Websites etc. entfernen.

Für Verbraucher und Unternehmer entfällt die Möglichkeit, ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung über diese Plattform einzuleiten. Zudem bestehen auch keine gesetzlichen Pflichten mehr, über die OS-Plattform zu informieren.

Was ist zu tun?
Unternehmen und Online-Marktplätze, die bisher zur Information über die Plattform gesetzlich verpflichtet waren, müssen nun sicherstellen, dass alle Hinweise auf die OS-Plattform vollständig entfernt sind. Prüfen Sie Ihre Kommunikationskanäle wie Websites, E-Mail-Signaturen und allgemeine Geschäftsbedingungen.

Was darf nicht gelöscht werden?
Der Wegfall der Informationspflichten betrifft nur die europäische OS-Plattform. Unverändert bestehen bleiben hingegen die Informationspflichten zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Diese Infos werden oft gemeinsam mit den Hinweisen zur OS-Plattform gegeben, beruhen jedoch nicht auf der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) und sind daher beizubehalten.