Für Verbraucher und Unternehmer entfällt die Möglichkeit, ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung über diese Plattform einzuleiten. Zudem bestehen auch keine gesetzlichen Pflichten mehr, über die OS-Plattform zu informieren.
Was ist zu tun?
Unternehmen und Online-Marktplätze, die bisher zur Information über die Plattform gesetzlich verpflichtet waren, müssen nun sicherstellen, dass alle Hinweise auf die OS-Plattform vollständig entfernt sind. Prüfen Sie Ihre Kommunikationskanäle wie Websites, E-Mail-Signaturen und allgemeine Geschäftsbedingungen.
Was darf nicht gelöscht werden?
Der Wegfall der Informationspflichten betrifft nur die europäische OS-Plattform. Unverändert bestehen bleiben hingegen die Informationspflichten zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Diese Infos werden oft gemeinsam mit den Hinweisen zur OS-Plattform gegeben, beruhen jedoch nicht auf der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) und sind daher beizubehalten.