Beschwerden können auf der OS-Plattform bereits seit dem 20. März 2025 nicht mehr eingestellt werden. Offen geblieben waren aber u.a. Fragen zum Handling nach dem 20. Juli 2025. Diese hat das Bundesministerium der Justiz nun mit einem Informationsschreiben vom 5. Mai 2025 beantwortet.
Darin heißt es wörtlich: „Es spricht einiges dafür, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung einschlägiger Informationen auch schon während dieses Schwebezustands entfällt, sobald die OS-Plattform nicht mehr existiert. Um der in formeller Hinsicht noch bestehenden Informationspflicht zu entsprechen, könnte alternativ darüber informiert werden, dass die OS-Plattform ab dem 20. Juli 2025 nicht mehr besteht. Hingegen könnte es rechtlich bedenklich sein, wenn ein Reiseveranstalter nach Wegfall der OS-Plattform den Reisenden weiterhin unverändert auf die OS-Plattform hinweist.“