Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie am Freitag kommt keine zusätzliche Testpflicht für die Tourismusbranche und die Gastronomie in Baden-Württemberg. Darauf weist Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, in Stuttgart hin. „Genesene, Geimpfte und Menschen mit Auffrischungsimpfung benötigen keinen zusätzlichen Test.“ Für Restaurantbesuche gilt damit weiterhin die 2G-Plus-Regelung, das heißt Personen, die innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft wurden oder genesen sind, sowie Personen mit einer Auffrischungsimpfung benötigen keinen aktuellen Test-Nachweis. „Die Gastronomie und die Hotellerie sowie die Akteure der Freizeitbranche haben somit im Januar Planungssicherheit für ihre Betriebe, die Mitarbeitenden und die Gäste“, so Rapp.