Der Fall, von dem ein DEHOGA-Mitgliedsbetrieb aus Baden-Württemberg berichtet, steht beispielhaft für viele ähnliche Betrugsversuche: Ein Hotelbetrieb erhielt eine „Rechnung“, die den Original-Monatsrechnungen eines großen, marktführenden Buchungsportals täuschend ähnlich sah. Darin wurde der Betrieb aufgefordert, „aufgrund einer Systemumstellung“ die fällige Summe zu überweisen. Weil der Betrieb mit dem Buchungsportal ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart hatte, wurden die Inhaber stutzig und entdeckten bei genauer Prüfung den Betrugsversuch: Die IBAN führte zu einem Konto in Irland – der Portalbetreiber hat seinen Sitz aber in einem anderen europäischen Land. Die Rechnung war offensichtlich (sehr gut) gefälscht, was aber nur durch den IBAN-Vergleich zu erkennen war.
Der DEHOGA rät Mitgliedsbetrieben vor diesem Hintergrund zu besonderer Vorsicht und zur genauen Prüfung eingehender Rechnungen, auch wenn diese von scheinbar bekannten Absendern kommen, mit denen man in Geschäftsverbindung steht.