Unter dem Druck der bevorstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks den Tarifvertrag mit der IGBCE neu verhandelt. In der untersten Lohngruppe steigt demnach der Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 13 Euro, das entspricht einer Erhöhung um 12,55 %. Ab 1. Januar 2024 wurde eine weitere Lohnerhöhung auf 13,50 Euro vereinbart. Es ist nach Einschätzung des DEHOGA Bundesverbandes davon auszugehen, dass der Tarifvertrag ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden wird.
Das Gebäudereinigerhandwerk schließt seit etlichen Jahren nationale Mindestlohntarifverträge, die mit kurzen Unterbrechungen regelmäßig nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Daraus können sich auch für Gastronomen und Hoteliers als Auftraggeber von Reinigungsdienstleistungen Haftungs- und Bußgeldrisiken ergeben, wenn ihr Dienstleister den Branchenmindestlohn nicht zahlt.
(Quelle: DEHOGA Bundesverband)