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DEHOGA begrüßt Entlastung

Gaststättengesetz: Land will Bürokratie reduzieren

Der Ministerrat der Landesregierung berät heute, 22.07.2025, über einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gaststättengesetzes. Der Entwurf enthält wichtige Verbesserungen, für die sich der DEHOGA eingesetzt hat. Endgültig beschlossen werden muss das Gesetz noch im Landtag, es soll ab 01.01.2026 gelten. 

„Der Entwurf für ein neues Gaststättengesetz enthält wichtige Vereinfachungen, die Betriebsübergaben und Gründungen in der baden-württembergischen Gastronomie künftig erleichtern werden“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt.

Kernelement der geplanten Novellierung ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens, das durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt wird. Statt auf die Erteilung einer Konzession zu warten, genügt die Anzeige eines Gaststättengewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Wenn die Behörde innerhalb von sechs Wochen keine Einwände anmeldet, darf der Betrieb eröffnen. Die Pflicht zu (Doppel-)Prüfungen insbesondere im Baurecht fällt weg, z.B. wenn sich bei Betriebsübergaben oder Rechtsform-Änderungen baulich nichts ändert.

Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 9,75 Mio. Euro pro Jahr im Gastgewerbe des Landes.

Vorgesehen ist außerdem die Modernisierung der Gaststättenunterrichtung für angehende Gastronomen ohne fachliche Ausbildung. Die Inhalte dieser Schulung sollen zeitgemäß ausgestaltet werden. Hierbei bringt sich der DEHOGA konstruktiv ein. Anders als bisher ist die Pflicht zur Unterrichtung nicht mehr an das Kriterium des Alkoholausschanks geknüpft.