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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Fragebogen zur Erfüllung der Berichtspflicht veröffentlicht

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Unternehmen im Inland mit mindestens 3000 Arbeitnehmern sind dann verpflichtet, bestimmte Berichtspflichten zu erfüllen. Bei Verstoß drohen Bußgelder.

Ab 2024 wird die Berichtspflicht auf Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und mindestens 1.000 Arbeitnehmer ausgeweitet. Auch für Unternehmen, die nicht direkt von den gesetzlichen Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) betroffen sind, können sich daraus Konsequenzen ergeben, nämlich dann, wenn sie Zulieferer oder Vertragspartner eines berichtspflichtigen Unternehmens sind. Diese weitgehende und sehr bürokratische Berichtspflicht wird weiterhin von der gesamten Wirtschaft stark kritisiert.

Für die Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das BAFA hat jetzt den hier verlinkten Fragenkatalog zur Berichterstattung vorgelegt. Der Fragebogen enthält umfangreiche und detaillierte Abfragen für die verkürzte Berichtspflicht und den vollständigen Berichtsfragebogen. Nach Auffassung des BAFA generiert sich der Bericht gem. § 10 Abs. 2 LkSG aus den Antworten des Fragebogens. Das BAFA hat außerdem angekündigt, im Frühjahr 2023 eine Online-Eingabemaske zur Verfügung zu stellen, in der die Berichtsfragen zu beantworten sind.