Im Rahmen der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung können Arbeitgeber:innen die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeitenden bereits elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Noch bis Ende dieses Jahres läuft eine Pilotphase. Ab dem 1. Januar 2023 wird das elektronische Verfahren obligatorisch sein. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände stellt nun einen ausführlichen FAQ-Katalog zur Umsetzung der eAU zur Verfügung. Empfehlen kann der DEHOGA auch ein kurzes Erklärvideo der AOK, das Interessierte hier anschauen können.