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Energiepreisbremsen

FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärungen ab sofort online

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit Blick auf Gas- und Strompreisbremse die bereits zuvor angekündigten häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Höchstgrenzen sowie den Selbsterklärungen veröffentlicht.

Für die gastgewerbliche Branche ist insbesondere die beihilferechtliche Fragestellung zu Beginn (Frage 1) relevant. Bislang war nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums auf EU-Ebene noch nicht abschließend geklärt, in welcher Höhe Beihilfen von mehr als 2 Millionen Euro nach dem Befristeten Krisen-Rahmen der EU förderfähig sind. Nach den Vorgaben des Befristeten Krisen-Rahmens der EU gilt, dass Beihilfen bis 2 Millionen Euro bis zu 100 Prozent förderfähig sind, und die diesen Betrag überschießenden Beihilfen nur hälftig gezahlt werden können.

Die FAQ finden Interessierte hier. Weitere Infos zu den Gas- und Strompreisbremsen hier.