Für die gastgewerbliche Branche ist insbesondere die beihilferechtliche Fragestellung zu Beginn (Frage 1) relevant. Bislang war nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums auf EU-Ebene noch nicht abschließend geklärt, in welcher Höhe Beihilfen von mehr als 2 Millionen Euro nach dem Befristeten Krisen-Rahmen der EU förderfähig sind. Nach den Vorgaben des Befristeten Krisen-Rahmens der EU gilt, dass Beihilfen bis 2 Millionen Euro bis zu 100 Prozent förderfähig sind, und die diesen Betrag überschießenden Beihilfen nur hälftig gezahlt werden können.
Die FAQ finden Interessierte hier. Weitere Infos zu den Gas- und Strompreisbremsen hier.