Aus dem Gesetz ergeben sich zahlreiche Anwendungsfragen, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium den hier verlinkten Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht.