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Corona-Verordnung geändert

Ende der Alarmstufe II bringt Lockerungen für die Branche

„2G“ statt „2G Plus“, keine Sperrstunde mehr auch keine 10-Personen-Obergrenze für private Zusammenkünfte in der Gastronomie: Weil das „Einfrieren“ der Alarmstufe II ein Ende hat, gelten für die meisten Betriebe der Branche ab Freitag, 28. Januar, wichtige Lockerungen, für die sich der DEHOGA massiv eingesetzt hat. Diskotheken und Clubs müssen allerdings weiter geschlossen bleiben.

Welche Regeln ab 28. Januar 2022 für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg gelten, ist hier im Detail aufgeführt.

Die Änderung der CoronaVO wurde dem Land durch Gerichte auferlegt: Das auch vom DEHOGA scharf kritisierte „Einfrieren“ der „Alarmstufe II“ trotz gesunkener Intensivbetten-Belegung ist rechtlich nicht haltbar. Die Landesregierung kehrt deshalb zurück in ein leicht verändertes Stufensystem. Nach diesem System gelten bei den aktuellen Corona-Zahlen die Regeln der Alarmstufe I – und eben nicht mehr die härteren Bestimmungen der Alarmstufe II. Für Betriebe bringt das Erleichterungen. Konkret: Keine Sperrstunde mehr, keine 10-Personen-Obergrenze für private Zusammenkünfte in der Gastronomie und die „2G“-Zugangsregel statt „2G Plus“.

Positiv ist aus Branchensicht auch, dass für eine mögliche Rückkehr in die „Alarmstufe II“ jetzt relativ hohe Hürden gelten, weil dafür künftig zeitgleich zwei Schwellenwerte (Hospitalisierungsinzidenz 6 und Intensivbetten-Belegung 450) erreicht oder überschritten werden müssten.

Kritisch zu bewerten ist, dass die Forderung des DEHOGA nach einem Ende der Kontaktdaten-Erfassungspflicht in den Betrieben in der aktuellen Verordnung nicht berücksichtigt wurde. Hier, wie auch bei der Frage der staatlichen Unterstützung für die Betriebe des Gastgewerbes, wird der DEHOGA weiter Druck machen.