Komplett gestoppt werden konnte die Verordnung, die eine Laufzeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 hat, leider nicht mehr. „Auch wenn beim Homeoffice richtigerweise die Reißleine gezogen wurde, bleibt aus unserer Sicht unverständlich, warum eine solche Verordnung mit verpflichtenden Maßnahmen von Oktober bis April unabhängig vom Infektionsgeschehen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt verabschiedet wurde“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Niemand weiß doch zum jetzigen Zeitpunkt, ob die Infektionslage ab Oktober überhaupt eine solche neue Verordnung erfordert.“
Informationen des Bundesarbeitsministeriums zu den Inhalten der Verordnung finden Sie hier.