Der DEHOGA dankt Ihnen für Ihre Teilnahme bis Sonntag, 29. September. Die Umfrage wird zusammen mit der dwif-Consulting GmbH durchgeführt. Die Antworten werden selbstverständlich anonymisiert weiterverarbeitet.
Der DEHOGA wird sich weiterhin für den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie einsetzen; nur die steuerliche Gleichbehandlung von Essen mit einheitlich 7% ist fair und gerecht. Gleiches gilt für die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes im Beherbergungsgewerbe, wie dieser in 26 EU-Staaten zur Anwendung kommt.