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Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht im Betrieb

DEHOGA unterstützt Mitglieder mit Hinweisschildern

Der DEHOGA stellt für seine Mitglieder Hinweisschilder zum Download zur Verfügung, mit denen Gastronom:innen in ihren Betrieben auf das Angebot von Mehrwegverpackungen hinweisen können. Seit 1. Januar gilt die Pflicht zum Anbieten einer Mehrwegalternative, zudem müssen die Gäste darüber informiert werden. Die Hinweisschilder sollten gut sichtbar für die Gäste ausgehängt werden.

Die Gäste müssen bei der Speise- und Getränkeauswahl die Wahl haben, welche Verpackungsart genutzt werden soll. Im Falle der Lieferung müssen Hinweise zum Mehrwegverpackungsangebot auf der Internetseite oder der Speisekarte erfolgen. Den DEHOGA haben Anfragen von Mitgliedern erreicht, ob die Mehrwegangebotspflicht nur für den Außer-Haus-Verzehr gilt. Deshalb die Klarstellung: Werden die Speisen vor Ort verzehrt und in Einwegkunststoffverpackungen abgegeben bzw. Getränke in Einwegbechern ausgegeben, gilt die Mehrwegangebotspflicht ebenfalls.

Seit 1. Januar 2023 sind Betriebe, die Lebensmittel in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern abgeben, verpflichtet den Gästen alternativ eine Mehrwegverpackung anzubieten. Eine Ausnahmeregelung greift bei Kleinbetrieben, die die Möglichkeit haben den Kunden die Befüllung in kundeneigene Behältnisse anzubieten. In beiden Fällen sind die Betriebe jedoch verpflichtet, die Gäste über das Mehrwegangebot und über das Angebot, die Waren in kundeneigene Behältnisse abzufüllen, hinzuweisen.

Wichtig: Bereits jetzt können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen, wenn gegen die Mehrwegangebotspflicht verstoßen wird. Auch bei einem fehlenden Hinweis können Bußgelder verhängt werden. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahnt werden. Der Vollzug der Regelung obliegt den Bundesländern. In Baden-Württemberg sind die unteren Abfallrechtsbehörden in den Stadt- oder Landkreisen für die Einhaltung der Regelungen zuständig, doch auch andere Kontrollbehörden werden auf die Einhaltung der Vorschriften achten.

Die Hinweisschilder des DEHOGA gibt es in verschiedenen Ausführungen mit weißem oder grünem Hintergrund. Die Betriebe können die für sie relevanten Dateien selbst auswählen. Sie sind als PDF-Datei zum Download erhältlich und großformatig bis DIN A2 ausdruckbar.

Die Hinweisschilder zum Download sowie weitere Infos finden DEHOGA-Mitglieder im Themenbereich Mehrwegangebotspflicht