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Bettensteuer in Mannheim beschlossen

DEHOGA übt Kritik

Die Belastungen für die Branche steigen weiterhin. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Mannheim, die am 12.12.2023 eine Beherbergungssteuer, auch Bettensteuer genannt, beschlossen hat. Der DEHOGA Baden-Württemberg hat beim Kampf gegen die Bettensteuer einen Teilerfolg errungen.

Der Verband hat gegen die Bettensteuer in Mannheim gekämpft – und eine Nachbesserung durchgesetzt: Ursprünglich sollte die Steuer bereits am 1.1.2024 in Kraft treten und 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises betragen. Der DEHOGA Baden-Württemberg konnte das Schlimmste verhindern und die Abgabe auf 3,5 Prozent senken sowie den Start der Steuer auf den 1. März 2024 verschieben.

Der DEHOGA lehnt die Bettensteuer grundsätzlich ab. Betriebe, Gäste und Zulieferbetriebe werden durch diese Entscheidung schwer belastet – vor allem, da die Mehrwertsteuer in der Gastronomie seit dem 1. Januar 2024 auf 19 Prozent angestiegen ist. Zusätzlich haben die Betriebe mit der hohen Inflation zu kämpfen. Außerdem schafft eine Beherbergungssteuer noch mehr Bürokratie.

Ursprünglich war die Beherbergungssteuer in Mannheim im Jahr 2019 beschlossen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Stadtverwaltung die Steuer ausgesetzt.