Die Beschlussvorlage zur Bund-Länder-Runde, über deren Inhalte bereits im Vorfeld der Tagung breit in den Medien berichtet wird, trägt diesen Argumenten Rechnung: Sie sieht unter anderem die Rückkehr zur „3G-Regel“ in Gastronomie und Hotellerie sowie Öffnungsmöglichkeiten für Clubs und Diskotheken unter „2G Plus“-Bedingungen vor.
Aus gegebenem Anlass weist der DEHOGA Baden-Württemberg jedoch noch einmal darauf hin: Die Bund-Länder-Runde fasst keine Beschlüsse mit unmittelbarer Wirkung für Baden-Württemberg. Die Regeln, die für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg gelten, werden von der Landesregierung in der Corona-Verordnung festgelegt.
Für die nächsten Tage hat die Landesregierung Änderungen in der Corona-Verordnung angekündigt – der DEHOGA macht weiter Druck und erwartet Lockerungen auch in Baden-Württemberg. Wie diese im Detail aussehen und ab wann sie gelten, ist jedoch erst klar, wenn die geänderte Corona-Verordnung vorliegt. Der DEHOGA wird seine Mitglieder dann zeitnah und zuverlässig über die Regelungen für das Gastgewerbe im Land informieren.