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Vor der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz

DEHOGA fordert Entfristung der Mehrwertsteuersenkung

Im Interesse der Zukunftssicherung der gastgewerblichen Branche und der Sicherung der Arbeitsplätze hat der DHEOGA Bundesverband in dieser Woche in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner appelliert, jetzt die dauerhafte Geltung der 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sowie die Einbeziehung von Getränken zu beschließen. Gerade jetzt wäre das aus Sicht des Verbandes ein Mut machendes Signal, das Zukunftsperspektiven schafft.

„Die Gastgeber des Landes brauchen Planungssicherheit und Perspektiven – und genau diese würden die Entfristung der 7 % auf Speisen und der Einbezug von Getränken schaffen. Es ist wichtig, dass die Politik in dieser Frage jetzt Klarheit schafft“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

Viele starke Argumente sprechen dafür:

  • Restaurants, Cafés, Bistros und Bars haben eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft, sie sind ihre „öffentlichen Wohnzimmer. Nie wurde es deutlicher als in den Lockdown-Monaten, wie sehr unsere Betriebe vermisst wurden und welchen Stellenwert sie für die Menschen in unserem Land haben. Die gastronomischen Betriebe schaffen Lebensqualität und erhöhen die Standortattraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum. 7 % Mehrwertsteuer leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen wie kulinarischen Vielfalt.
  • Mit der dauerhaften Geltung von 7 % Mehrwertsteuer wird der Branche die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern genießt. In 21 EU-Staaten wird steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant.
  • 7 % Mehrwertsteuer stärken die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Gastronomie. In Zeiten, in denen der Lebensmitteleinzelhandel sowie Supermärkte und Tankstellen ihr verzehrfertiges Angebot „to go“ immer weiter ausbauen und damit klar in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie treten, kommt es mehr denn je auf fairen Wettbewerb an.
  • Zudem gilt es jetzt, durch die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch in die Zukunftssicherung der getränkegeprägten Gastronomie zu investieren. 14 EU-Staaten wenden ihn bereits auf Getränke an, wenn auch überwiegend nur auf nicht-alkoholische Getränke.
  • 7 % Mehrwertsteuer sichern und schaffen Arbeitsplätze. Das gilt noch einmal verstärkt nach zwei – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - harten Krisenjahren. Die Pandemie hat in unserer Branche den Arbeitskräftemangel erheblich verschärft. Rund 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat das Gastgewerbe an andere Branche verloren. Mitarbeiter zurückzuholen und neue zu gewinnen, wird mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Auch dafür ist die dauerhafte Geltung von 7 % Mehrwertsteuer von elementarer Bedeutung.
  • 7 % Mehrwertsteuer geben Spielräume für Investitionen und unterstützen eine nachhaltige Unternehmensführung.