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Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie

CDU-Antrag an die Ausschüsse verwiesen - DEHOGA bleibt kämpferisch

Wie in dieser Woche angekündigt ist heute, Freitag 13. Mai, der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken in den Bundestag eingebracht und dort diskutiert worden. Als Ergebnis der Debatte wurde der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss, mitberatend sind die vier Ausschüsse für Haushalt, Wirtschaft, Ernährung/Landwirtschaft und Tourismus.

Somit bleibt das Thema erst einmal auf der Agenda. Der Antrag ist nicht direkt abgewiesen worden und teilt damit bislang immerhin nicht das Schicksal vieler Oppositionsanträge, die häufig schon im ersten Schritt von den Regierungsfraktionen abgelehnt werden.

Parallel ist das Thema ja wie berichtet auch auf die Agenda des Bundesrats gesetzt worden. Am 20. Mai berät dieser über den Empfehlungsbeschluss seines Wirtschaftsausschusses, der neben der dauerhaften Geltung der 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen auch die Einbeziehung von Getränken in der Gastronomie empfiehlt.

Es ist richtig und wichtig, dass in dieses so zentrale Branchenanliegen Bewegung kommt. Der DEHOGA ist kämpferisch und wird unter Nutzung unserer vielen guten Argumente alles dafür tun, dass die Mehrwertsteuersenkung entfristet und die Getränke einbezogen werden.