In einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt es unter anderem:
„Weiterhin appellieren wir an Sie, die Ausbildungsprämien (plus) zu verlängern, und damit die Förderung von Ausbildungsverhältnissen zu ermöglichen, die spätestens am 31. Mai 2022 beginnen. Aufgrund der pandemischen Lage war und ist das Matching von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt deutlich erschwert. Mit einer solchen Verlängerung würde ein Anreiz gesetzt, auch zu einem späteren Zeitpunkt im Ausbildungsjahr noch neue Verträge abzuschließen.“
Zur Sicherung der Ausbildungsplätze seien die Maßnahmen von größter Bedeutung. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder, bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“, sollten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 wieder ermöglicht werden. Der DEHOGA wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.
Mehr Informationen und Antragsformulare zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finden Interessierte hier.