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Energiekrise

Bundesnetzagentur plant keine „abstrakte Versorgungsreduktions-Reihenfolge“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 30.03.2022 die sogenannte Frühwarnstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen, um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle der Gasversorgung vorbereitet zu sein. In den FAQ der Bundesnetzagentur wurde nun die Frage beantwortet, ob bereits feststeht, in welcher Reihenfolge die Versorgung von Unternehmen gegebenenfalls reduziert wird.

„Nein. Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (u.a. Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakte Versorgungsreduktions-Reihenfolge vor. … Der wiederholt vorgetragene Wunsch danach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht, noch ist sie geeignet, im Vorfeld tragfähige Lösungen herbeizuführen. Vielmehr müssen Entscheidungen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur erarbeitet jedoch Kriterien, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden können.“ Zu den FAQ der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht täglich einen Lagebericht.