„Nein. Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (u.a. Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakte Versorgungsreduktions-Reihenfolge vor. … Der wiederholt vorgetragene Wunsch danach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht, noch ist sie geeignet, im Vorfeld tragfähige Lösungen herbeizuführen. Vielmehr müssen Entscheidungen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur erarbeitet jedoch Kriterien, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden können.“ Zu den FAQ der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht täglich einen Lagebericht.