Aus Sicht des DEHOGA ist die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Es ist auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der Verband wird sich auch weiterhin für eine freiwillige Kennzeichnung einsetzen. Über den weiteren Verlauf zur Einführung des Tierwohllabels wird der DEHOGA Baden-Württemberg seine Mitglieder im Newsletter informieren. Detaillierte Informationen finden Interessierte hier.