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Tierwohllabel

Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Für die Gastronomie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar keine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgesehen. Dass diese Kennzeichnungspflicht aber noch auf die Gastronomie ausgedehnt wird, ist nicht ausgeschlossen. Der DEHOGA setzt sich weiter für eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung ein.

Aus Sicht des DEHOGA ist die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Es ist auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der Verband wird sich auch weiterhin für eine freiwillige Kennzeichnung einsetzen. Über den weiteren Verlauf zur Einführung des Tierwohllabels wird der DEHOGA Baden-Württemberg seine Mitglieder im Newsletter informieren. Detaillierte Informationen finden Interessierte hier.