Noch bis zum 31. März können BGN-Mitgliedsbetriebe, die am Prämienverfahren teilnehmen, ihre umgesetzten Präventionsmaßnahmen einreichen und sich dafür die Prämienpunkte sichern. Informationen dazu finden Interessierte hier.
Schon jetzt lassen sich auch Maßnahmen planen, die sich im nächsten Prämienjahr 2023 auszahlen. So gibt es z.B. erstmals neue Punkte rund ums Thema Vermeidung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen: Betriebe werden mit 8 Prämienpunkten honoriert, wenn mindestens vierteljährlich speziell zu diesem Thema Begehungen im Betrieb stattfinden – und falls erforderlich – Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert werden.