Dass immer mehr Kommunen in Deutschland Bettensteuern einführen wollen, hat mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu tun (wir berichteten). Das Gericht hatte im Mai 2022 nicht nur entschieden, dass die Einführung einer Betten- oder Übernachtungssteuer (im konkreten Fall in Freiburg) verfassungsgemäß ist, sondern darüber hinaus auch keine Notwendigkeit gesehen, zwischen privat und geschäftlich veranlassten Übernachtungen zu unterscheiden. Mit diesem höchstrichterlichen Urteil haben Kommunen quasi einen „Freibrief“, wenn sie solche Steuern einführen wollen. Der DEHOGA hat das Urteil deutlich kritisiert.
Die Entscheidung des Obersten Gerichts bleibt jedoch erwartungsgemäß nicht ohne Folgen: In Baden-Württemberg haben z.B. Schwäbisch Hall und Konstanz konkrete Pläne zur Einführung einer Bettensteuer, weitere Kommunen bereiten solche Pläne vor. In Bayern haben nun Pläne der Stadt München zur Einführung einer Bettensteuer die CSU-geführte Staatsregierung auf den Plan gerufen. Die Nachricht, dass sie die Einführung von Bettensteuern im gesamten Freistaat verbieten will, sorgte in Branchenmedien für Schlagzeilen.
Auch DEHOGA-Mitglieder aus Baden-Württemberg fragen sich daher: Kann der Weg, den Bayerns Staatsregierung gehen will, auch ein Modell zur Eindämmung kommunaler Steuerpläne hierzulande sein?
Dazu stellt der DEHOGA Baden-Württemberg fest: Die klare und ablehnende Haltung der bayerischen Staatsregierung zu tourismusfeindlichen Bettensteuern ist ohne Zweifel zu begrüßen und sollte der grün-schwarzen Landesregierung, aber auch allen Entscheiderinnen und Entscheidern in den Kommunen, zu denken geben.
Doch unabhängig davon, ob die Landesregierung in diesem Punkt politische Einsicht zeigt, sind Voraussetzungen in Baden-Württemberg schwieriger. Der Grund: Anders als in Bayern gibt es in Baden-Württemberg keinen Genehmigungsvorbehalt für die Einführung neuer kommunaler Aufwandssteuern. Wenn Kommunen solche Steuern einführen, kann die Landesregierung dies nach aktuell geltender Rechtslage nicht verbieten. Auch gibt es in Baden-Württemberg keinen Ausschluss bestimmter Steuerarten und kein Verbot von Bettensteuern für den Fall, dass bereits Kurtaxe oder Fremdenverkehrsbeitrag verlangt wird (eine solche Regelung hat z.B. Schleswig-Holstein eingeführt). Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) können baden-württembergische Kommunen vielmehr neue Steuern einführen, sofern diese nicht gegen vorrangiges Bundes- oder Landesrecht verstoßen.
Der DEHOGA Baden-Württemberg fordert daher die Landesregierung auf, eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes anzugehen, um willkürlichem Abkassieren Einhalt gebieten zu können und um ein klares Signal zur Unterstützung des Tourismus zu senden.
In einem Schreiben an die Landesregierung vom 1. Dezember 2022 hat der Verband die wesentlichen Argumente, die gegen kommunale Bettensteuern sprechen, nochmals ausführlich dargelegt: Bettensteuern schaden dem Tourismus, der Wirtschaft und den Betrieben vor Ort und sollten daher landesweit gestoppt werden – egal ob das durch Einsicht auf kommunaler Ebene oder durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes geschieht. Ziel muss es sein, die Betriebe vor weiteren Belastungen zu bewahren.
Der DEHOGA Baden-Württemberg wird weiter mit Nachdruck für dieses Ziel kämpfen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass ausgerechnet die Branche, die in der Corona-Krise die größten wirtschaftlichen Einbußen zu verkraften hatte und die aktuell massiv unter der Kostenkrise leidet, nun durch neu „erfundene“ kommunale Steuern zusätzlich belastet werden soll. Das Abkassieren bei touristischen Leistungsträgern schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und läuft jeder wirtschafts- und tourismusfreundlichen Politik zuwider. Der DEHOGA appelliert in diesem Zusammenhang auch an Ehrenamtsträger und Mitglieder des Verbandes, Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitikern zu nutzen, um das Bettensteuer-Thema und die „Steuererfindungs-Freiheit“ der Kommunen in Baden-Württemberg kritisch anzusprechen.
Über die weitere Entwicklung wird der DEHOGA seine Mitglieder zeitnah informieren.