Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

Ab 2023

Bald kein „Gelber Schein“ auf Papier mehr

Ab dem kommenden Jahr gibt’s den „Gelben Schein“ bei Krankmeldungen gesetzlich versicherter Mitarbeiter nicht mehr in Papierform. Stattdessen gibt es eine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit Datenabruf bei der Krankenkasse.

Künftig funktionieren Krankmeldungen gesetzlich Krankenversicherter so: Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich mit, wenn sie krank sind. Wird der Arbeitnehmer vom Arzt krankgeschrieben, so übermittelt der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die entsprechende Krankenkasse des Arbeitnehmers. Spätestens am Tag nach dem Arztbesuch soll der Arbeitgeber dann über ein Portal die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital abrufen können.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die bisher bekannten Informationen auf einer Webseite gebündelt. Dort finden Interessierte unter anderem einen einfach verständlichen Erklärfilm zur eAU, einen Kurzleitfaden für Unternehmen und ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte.

Einige Details zum Datenabruf bei den Krankenkassen sind aktuell noch unklar. Die BDA-Informationen im Internet dazu werden daher fortlaufend aktualisiert.