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Soforthilfe für Gaskunden

Auch Bundesrat stimmt Dezember-Soforthilfe zu

Der Bundesrat hat die Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas gebilligt, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz ist am 18. November 2022 in Kraft getreten.

Haushaltskunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas werden im Dezember 2022 einmalig entlastet - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.

Für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas, die SLP-Kunden (Standardlastprofilzähler) oder RLM-Kunden (Registrierte Leistungsmessung) mit einem Jahresverbrauch von bis zu1,5 Mio. kWh sind, entfällt im Dezember 2022 einmalig die Pflicht, eine vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Entlastung greift für jede Entnahmestelle. Die Lieferanten sind verpflichtet, ihre Kunden bis zum 21. November 2022 über ihre Internetseite zu informieren, wie sie die Dezember-Soforthilfe konkret für ihre Kunden umsetzen möchten. Pächtern, deren Gasvertrag häufig über den Verpächter läuft, wird die Entlastung mit der Jahresabrechnung für 2022 weitergegeben, die 2023 erstellt wird. Der Verpächter ist verpflichtet, seine Pächter über die Entlastung zu informieren.