Die Gastronomie im Land leidet massiv unter dem starren Arbeitszeitgesetz und der Belastung durch immer mehr Bürokratie. Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 müssen Betriebe die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten dokumentieren, weil das Gastgewerbe eine von 9 Branchen ist, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt ist.