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Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarktzulassung bei der BA neu organisiert

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem DEHOGA mitgeteilt hat, sind die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 organisatorisch der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) zugeordnet. Wichtig für Sie als gastgewerbliche Arbeitgeber: Die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der einzelnen AMZ-Teams bleiben gleich. Allerdings ändern sich Teambezeichnungen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

Die neuen regionalen Zuständigkeiten mit Kontaktdaten finden Interessierte hier. Ebenso sind in dem Download besondere Zuständigkeiten für die für das Gastgewerbe relevanten speziellen Arbeitnehmergruppen wie z.B. Spezialitätenköche und Ferienbeschäftigungen ausländischer Studierender aufgelistet. Die AMZ-Teams sind einzuschalten, wenn es um Zustimmungen bzw. Bestätigungen für Arbeitserlaubnisse nach Aufenthaltsgesetz oder Beschäftigungsordnung geht.