Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Website der BA abgerufen werden.
Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird entsprechend optisch angepasst. Sie sieht spätestens ab dem 2. September 2024 so aus.
DEHOGA
Kreisstellen
Bundesagentur für Arbeit erweitert eServices
Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Website der BA abgerufen werden.
Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird entsprechend optisch angepasst. Sie sieht spätestens ab dem 2. September 2024 so aus.