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Bundesagentur für Arbeit erweitert eServices

Arbeitsgenehmigung für Ferienbeschäftigungen und Praktika jetzt digital

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen nach § 14 Absatz 2 BeschV und für Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV können jetzt vollständig digital gestellt werden.

Die Anfragen können im Arbeitgeberportal oder auf der Website der BA abgerufen werden.

Die Vermittlungsbestätigung der Ferienbeschäftigung wird entsprechend optisch angepasst. Sie sieht spätestens ab dem 2. September 2024 so aus.