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Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“

Antragsfrist nur noch bis 15. Februar 2023 gültig

Die Antragsfrist des Förderprogramms „REACT-EU“ vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus läuft aus. Letzte Möglichkeit zur Antragsstellung ist der 15. Februar 2023.

Mit dem Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“ können Ausbildungsbetriebe mit bis zu 9 Mitarbeitenden mit pauschal 3500 Euro pro Ausbildungsvertrag unterstützt werden. Der Zeitrahmen für förderfähige Ausbildungsverhältnisse erstreckt sich zwischen 1. August 2021 bis 10. Oktober 2022.

Zu den Wesentlichen Eckpunkten des Förderprogramms:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg, die bis zu 9 Mitarbeiter:innen steuerpflichtig beschäftigen und die einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG vorweisen können. Der Ausbildungsvertrag muss von der zuständigen Stelle im Ausbildungsverzeichnis eingetragen sein.
  • Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse in einem dualen Ausbildungsberuf mit einem betrieblichen Ausbildungsbeginn im Zeitraum zwischen 1. August 2021 bis 10. Oktober 2022.
  • Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungeklärt sind und deren Fortsetzung geplant ist, wenn sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der/die Auszubildende  dies schriftlich bestätigen.

 

Die Anträge müssen spätestens am 15. Februar 2023 bei der L-Bank in Karlsruhe eingegangen sein.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie die Antragsunterlagen finden Interessierte hier.

Fragen zum Förderprogramm können Interessierte per Mail senden: esf-wirtschaft(at)wm-bwl.de oder an schlamminger(at)dehogabw.de