Das Referenzjahr wurde seitens des DEHOGA heftig kritisiert, da im Jahr 2021 durch coronabedingte Betriebsschließungen und aufgrund der Flutkatastrophe in Teilen des Landes massiv weniger Strom und Gas verbraucht wurde als vor den Krisen, also beispielsweise im Jahr 2019.
Der Gesetzgeber hat jedoch für RLM-Kunden lediglich einen zusätzlichen Entlastungsbetrag zugestanden, wenn die Gas- und/oder Stromverbräuche im Jahr 2021 mindestens 40 Prozent geringer waren als im Jahr 2019.
Dieser zusätzliche Entlastungsbetrag kann nur noch bis zum 30. September 2023 beantragt werden!
Weitere Informationen finden Betroffene auf der Homepage der Prüfbehörde Energiepreisbremsen sowie in den FAQs (insbesondere in Kapitel 5.7 zu Anträgen auf Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrags um Ausgleich atypischer Minderverbräuche).
Bei Rückfragen kann die Prüfbehörde direkt kontaktiert werden:
Telefon: 030 26361111
E-Mail: de_pruefbehoerde_epb(at)pwc.com