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Arbeitssuchende Geflüchtete in Erwerbstätigkeit bringen

Mit dem Job-Turbo alle Potenziale nutzen

Die Bundesregierung und die Agentur für Arbeit haben vergangenes Jahr den Job-Turbo ins Leben gerufen. Zielsetzung ist es, arbeitssuchende Geflüchtete in Erwerbstätigkeit zu bringen. Die Betriebe werden landesweit dazu aufgerufen, ihre offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, um die Chancen zu nutzen.

Zu dem Personenkreis des Job-Turbo zählen ukrainische Geflüchtete und Geflüchtete aus den stärksten Asylherkunftsländern, die bis Juli 2024 ihren Sprachkurs beenden werden. In Baden-Württemberg gehören dazu rund 8.800 Ukrainer:innen in Baden-Württemberg, die im zweiten Quartal 2024 ihren Sprachkurs beenden und in eine Beschäftigung vermittelt werden sollen.

Die Bundesagentur für Arbeit organisiert Veranstaltungen, bespricht mit den Betrieben, welche Voraussetzungen die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, berät über Fördermöglichkeiten und organisiert Vorstellungstermine. Die Vermittlungsvorschläge sollen anhand von stärkeren Profilen zu einer passgenauen Vermittlung führen. 

Die Einstellung der Geflüchteten ist grundsätzlich in jedem Bereich möglich. Je nach Sprachniveau kommt die Beschäftigung der Geflüchteten in einer Anlern- oder Helfertätigkeit wie zum Beispiel im Bereich Housekeeping oder als Spülkraft in Betracht. Bei einem höheren Sprachniveau ist auch eine Ausbildung möglich. Für Geflüchtete, die bereits eine Qualifikation im Herkunftsland erlangt oder Berufserfahrung gesammelt haben, bietet sich auch eine qualifizierte Beschäftigung an.