RLM steht für das Messverfahren der registrierenden Leistungsmessung, dass vor allem bei mittleren und größeren Betrieben zum Einsatz kommt. In seinem neuerlichen Schreiben hat der DEHOGA Bundesverband noch einmal sehr deutlich gemacht, dass Hotels, Restaurants und Gaststätten vom 2. November 2020 bis in den Mai 2021 von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Erlaubt waren lediglich Abhol- und Lieferservice. Durch die umfangreichen Schließungen der Betriebe ist es nachvollziehbar, dass die Verbrauchswerte in 2021 in erheblichem Umfang von den Verbrauchswerten in 2019 oder 2022 abweichen. Diese Unternehmen haben keine Möglichkeit, auf der Basis der coronabedingt niedrigeren Verbrauchswerte in 2021 relevante Energieeinsparungen vorzunehmen. Das heißt, sie können im Gegensatz zu anderen Branchen nicht durch Einsparungen den Prozentsatz der zum Vertragspreis einzukaufenden Volumina reduzieren.
Aufgrund vorliegender Mitglieder-Rückmeldungen geht der DEHOGA davon aus, dass die Differenz der Energieverbräuche in 2021 zum Vorpandemiejahr 2019 zwischen 15 und 38 % liegt. Dies benachteiligt die von den Corona-Maßnahmen, insbesondere den Schließungen direkt betroffenen Unternehmen, aber auch indirekt Betroffene, wie z.B. Wäschereien mit Fokus auf Hotels und Restaurants, in erheblichem Umfang.
Seine Forderung nach Änderung des Referenzzeitraums – statt 2021 schlägt der Verband 2022 vor – hat der DEHOGA mit Beispielrechnungen begleitet, die die Probleme sehr deutlich machen. Es wäre völlig inakzeptabel, durch die Festlegung des Referenzzeitraums die von der Pandemie massiv betroffenen Unternehmen zu benachteiligen.
Quelle: DEHOGA Bundesverband