Wirtschaftsverbände – auch der DEHOGA – warnen seit geraumer Zeit vor der Masche des Anwalts und seines Mandanten, die Privatpersonen und Kleingewerbetreibende wegen der Einbindung von „Google Fonts“ auf ihren Websites mit Abmahnungen unter Druck setzen und „Vergleiche“ für 170 Euro anbieten, mit denen eine Schadensatz-Klage abgewendet werden soll. Wie die Masche funktioniert, erklärt die Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ in einem ausführlichen Bericht.
Weil mehr als 400 Betroffene nicht gezahlt, sondern Strafanzeige gegen den Anwalt gestellt haben, wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und beschlagnahmte bei einer Razzia zahlreiche Beweismittel, Unterlagen und Datenträger. Verbraucherschützer, Anwälte und Wirtschaftsverbände sehen in der Abmahnwelle ein klar rechtsmissbräuchliches Vorgehen und gehen mittlerweile auch juristisch dagegen vor. Auch der DEHOGA rät allen Betroffenen: Auf keinen Fall die geforderten 170 Euro zahlen.