DEHOGA rät zur Vorsicht

Abmahnungen wegen fehlender LUCID-Registrierung

Gastgewerbliche Betriebe erhalten derzeit Abmahnungen, weil sie sich nicht im Verpackungsregister LUCID registriert haben. Die Abmahnungen werden allerdings nicht von der zuständigen Behörde, sondern von einer GmbH ausgesprochen. Daher bestehen Zweifel, ob diese rechtens sind. Der DEHOGA rät: die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben und keine Zahlungen leisten.

Von betroffenen Unternehmen wird die Abgabe einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung verlangt und damit gedroht, eine Meldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Schließlich werden Kosten für die Abmahnung in Höhe von 683,06 Euro geltend gemacht.

Wenn Mitglieder betroffen sind, bittet der DEHOGA darum, sich bei der zuständigen Geschäftsstelle zu melden. Die Fälle werden beim Bundesverband gesammelt. Von Interesse ist auch, ob die GmbH bei fehlenden Reaktionen Betroffener gerichtlich gegen diese vorgeht. Bitte alle Informationen in diesem Zusammenhang direkt an den DEHOGA melden.

Letztlich sollten die Betriebe ihrer Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID nachkommen, falls noch nicht geschehen. Alle Fragen und Antworten rund um das Thema sind übersichtlich auf diesen DEHOGA-Merkblättern im Servicecenter:

Verpackungsgesetz: Systembeteiligungspflicht und Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Weitere FAQ zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID