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DEHOGA-Merkblatt

Ab Juli 2022: Registrierungspflicht für alle Verpackungen

Zum 1. Juli 2022 stehen Änderungen zur Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) an. Die Registrierungspflicht gilt dann für alle Verpackungen. Der DEHOGA Bundesverband hat zur „Erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen“ ein neues Merkblatt erstellt.

Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID besteht selbst dann, wenn die Betriebe ihre (verpackungsrechtlichen) Pflichten an einen Vorvertreiber delegiert haben. Auch wenn ausschließlich Serviceverpackungen in Verkehr gebracht und ausschließlich vorbeteiligt gekauft werden, müssen Sie sich daher im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

Neu- oder Änderungsregistrierungen im Verpackungsregister LUCID sind bereits jetzt möglich. Die Registrierung muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen – zu denen häufig auch Betriebe der Gastronomie gehören – sind hiervon betroffen.

Serviceverpackungen:
Serviceverpackungen sind alle Verpackungen, die erst für die Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste bzw. Kunden im Restaurant, in der Gaststätte, im Hotel, im Imbiss und ähnlichen Betrieben befüllt werden, so zum Beispiel:

  • Becher und Tassen für Heiß/Kaltgetränke, inklusive Deckel
  • Becher für Eis, Milchshakes, Spirituosen etc.
  • Teller für Suppen, Menüteller und dergleichen
  • Salatschalen, Menüschalen mit und ohne Deckel
  • Menü- und Snackboxen, z.B. Lunchboxen, Nudelboxen, Pizzaschachteln
  • Beutel, Tüten, Tragetaschen aller Art

 

Weitere Informationen zur erweiterten Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen finden Interessierte im Servicecenter Zum DEHOGA-Merkblatt