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"Digitalisierungsprämie Plus" - Darlehensvariante

40% Tilgungszuschuss für Investitionen in Digitalisierung

Die L-Bank hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die bestehende Digitalisierungsprämie Plus in zwei wesentlichen Punkten verändert. Damit kann sie jetzt auch für kleinere Vorhaben ab 5.000€ Investment beantragt werden. Nachdem diese Reduzierung der Mindestinvestition zunächst für die Zuschussvariante galt, gilt sie ab dem 1. April auch bei der Darlehensvariante.

Förderfähige Investitionen:
Förderfähig sind Investitionen in die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Förderfähig sind auch Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen. Wer sich also ein zukunftsfähiges Hotelprogramm anschafft, einen Online-Shop einrichtet, auf digitale Personalplanung oder Zeiterfassung umrüstet, sollte sich mit dem Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ vertraut machen. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

Die Förderung gibt es in zwei Varianten:

  • "Digitalisierungsprämie Plus" - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • "Digitalisierungsprämie Plus" - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)


In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.

Änderungen zum 1. März 2022 und zum 1. April 2022:

  • Die festgeschriebene Mindestinvestitionssumme einer Maßnahme wurde von bisher 10.000 € auf 5.000 € herabgesetzt, zunächst jedoch beschränkt auf die Zuschussvariante. Zum 1. April 2022 gilt dies auch für die Darlehensvariante.
  • Dafür wurde der (Tilgungs)-Zuschuss von maximal 50% auf 40% reduziert. Konkret: Bei Investitionen von 5.000€ bis 40.000€ beträgt die Förderung 40%, max. 4.000€. Bei Investitionen über 40.000€ bis 100.000€ beträgt die Förderung 10%, max. 10.000€
  • Die Zinsen in der Darlehnsvariante wurden leicht erhöht. Genauere Informationen dazu finden Sie bei Ihrer Hausbank.

 

Die Zuschussvariante, bei der Betriebe einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss bekommen (ohne ein Darlehen aufzunehmen), kann direkt auf der Seite der L-Bank beantragt werden. Informationen zur Darlehensvariante sind hier zu finden. Um auf die Mindestinvestitionssumme von nun nur noch 5.000€ zu kommen, können Investitionen in mehreren verschiedenen kleinen Anwendungen kombiniert werden.

Bei der Auswahl der für den Betrieb passenden digitalen Anwendung ist die DEHOGA Beratung mit einem zu 100% geförderten Digital-Check behilflich. Interessierte Betriebe können die DEHOGA Beratung unter der 0711-6198837 oder per E-Mail kontaktieren. Wichtig: Bei dieser Unterstützung geht es lediglich um die neutrale Empfehlung passender Anwendungen. Die Digitallotsen der Beratung können nicht die Antragsstellung übernehmen.