Zum Hauptinhalt springen Zum Footerinhalt springen

MPK-Beschluss

2G-Plus-Regelung kommt bundesweit

In Baden-Württemberg gibt es die „2G Plus“-Regelung“ schon seit dem 2. Adventswochenende – nun soll sie auch bundesweit kommen. Darauf haben sich die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 7. Januar 2022 mit Bundeskanzler Scholz in der Bund-Länder-Runde geeinigt. Wichtig: Für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg ändert sich durch die heutigen MPK-Vereinbarungen zunächst nichts. Maßgeblich ist weiterhin die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes.

Welche Regeln aktuell für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg gelten, erfahren Interessierte hier.

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde sehen laut Medienberichten vor, die 2G-Plus-Regel bundesweit und unabhängig von der lokalen Inzidenz einzuführen. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Noch nicht klar ist derzeit, ob die Ausnahme für doppelt Geimpfte (keine Testpflicht bis max. 3 Monate nach der 2. Impfung), die aktuell in Baden-Württemberg gilt, auch in der künftigen Regelung gilt. Die Beschlüsse der MPK sollen laut Medienberichten zum 15. Januar in den Bundesländern umgesetzt werden. Der DEHOGA Baden-Württemberg wird seine Mitglieder zeitnah über die weitere Entwicklung und über die konkrete Umsetzung in Baden-Württemberg informieren.

Dass sich die Zugangsbeschränkungen massiv schädlich auf die wirtschaftliche Situation der Branche auswirken, belegt die aktuelle DEHOGA-Mitgliederumfrage, an der sich vom 3. Bis 5. Januar rund 9300 Verbandsmitglieder – davon knapp 2500 aus Baden-Württemberg – beteiligt haben. Über die Ergebnisse der Umfrage hat der DEHOGA-Bundesverband in einer Pressemitteilung informiert und darin auch die Forderungen der Branche an die Politik klar zum Ausdruck gebracht.