Die beschlossene Verschiebung des sogenannten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Da die für die Umsetzung zuständigen Länder um den Aufschub gebeten hatten, gilt das jedoch als Formsache.
Darüber hinaus wurde in einer Entschließung „bis zur Mitte der Wahlperiode" eine Ausweitung des Logos in Aussicht gestellt. Dabei soll es um weitere Tierarten sowie Restaurants und Kantinen gehen. Dazu erklärt DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges: „Eine freiwillige Kennzeichnung der Tierhaltung – ja. Aber eine Verpflichtung für die Gastronomie lehnen wir ab. Unsere Betriebe setzen dort auf Transparenz, wo Gäste dies wünschen – flexibel und aus Überzeugung. Der DEHOGA wird sich mit Nachdruck für praxistaugliche, unbürokratische und gastorientierte Lösungen stark machen.“