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Einführung des staatlichen Tierhaltungslogos

Tierhaltungskennzeichnung: Bundestag stimmt für Verschiebung auf März 2026 und Ausweitung

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni die Einführung des staatlichen Tierhaltungslogos auf den 1. März 2026 verschoben. Grund ist die Forderung aus der Lebensmittelwirtschaft nach mehr Vorbereitungszeit. Der DEHOGA lehnt eine verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltung für die Gastronomie ab.

Die beschlossene Verschiebung des sogenannten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Da die für die Umsetzung zuständigen Länder um den Aufschub gebeten hatten, gilt das jedoch als Formsache.

Darüber hinaus wurde in einer Entschließung „bis zur Mitte der Wahlperiode" eine Ausweitung des Logos in Aussicht gestellt. Dabei soll es um weitere Tierarten sowie Restaurants und Kantinen gehen. Dazu erklärt DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges: „Eine freiwillige Kennzeichnung der Tierhaltung – ja. Aber eine Verpflichtung für die Gastronomie lehnen wir ab. Unsere Betriebe setzen dort auf Transparenz, wo Gäste dies wünschen – flexibel und aus Überzeugung. Der DEHOGA wird sich mit Nachdruck für praxistaugliche, unbürokratische und gastorientierte Lösungen stark machen.“

Mehr zum Thema auf der Website des Deutschen Bundestags.