Es ist geschafft! Ab 1. Januar gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen. Einheitlich 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen eröffnen Chancen: Sie beseitigen nicht nur Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der personalintensiven Gastronomie, sondern ermöglichen Investitionen und Wachstumsimpulse über die gastgewerbliche Branche hinaus. Jetzt gewinnen alle!
Jetzt ist es fix: Ab 1. Januar 2026 gilt der 7 %-Mehrwertsteuersatz einheitlich für alle Speisen in der Gastronomie – unabhängig davon, ob diese im Restaurant serviert oder zum Mitnehmen verkauft werden. Die Regelung gilt dauerhaft – ohne Befristung.
Die am 19. Dezember 2025 erfolgte Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz der Bundesregierung war die letzte politische Hürde auf dem Weg zu den 7%. Auch Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung hat im Bundesrat zugestimmt.
Für die faire Regelung der Gastro-Mehrwertsteuer mit 7 % auf Speisen hat der DEHOGA seit vielen Jahren gekämpft. „Diese enorm wichtige Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgt in unserer Branche, aber auch bei unseren Zulieferern und in der gesamten Tourismuswirtschaft für neue Zuversicht“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Kauderer. „Mit 7 % gewinnen alle.“
Die Bilder machen es deutlich: Der Kampf um die 7 % war eine Gemeinschaftsleistung, für die alle intensiv und viele Jahre gekämpft haben.
Hans-Ulrich Kauderer: „Dank verdienen alle Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene, die uns unterstützt und unseren Argumenten eine faire Chance gegeben haben – und Dank gebührt auch unseren DEHOGA-Mitgliedern und -Ehrenamtsträgern, die sich von Rückschlägen auf unserem langen Weg nicht haben entmutigen lassen und die aktiv mitgekämpft, demonstriert, gepostet und unzählige Gespräche mit Politikern geführt haben.“
Was müssen Sie grundsätzlich beachten, wenn die Mehrwertsteuer zum Jahresbeginn gesenkt wird? Wie können Betriebe mit Angebotsanfragen für 2026 umgehen? Und was gilt für die Hotellerie?
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