Der Vertrag regelt die Vergütung für die Weiterleitung von Hörfunk- und/oder Fernsehprogrammen sowie mittels Bild- und/oder Tonträgern durch Verteileranlagen an Einzelempfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben (kurz: Hotelsendetarif). Der bisherige Gesamtvertrag zwischen VG Wort und BVMV bestand unverändert seit dem Jahr 2007. Der neue Vertrag ersetzt diese Regelungen ab dem 1. Januar 2026.
Seit 2007 betrug der Vergütungssatz pro Jahr und Zimmer gleichbleibend 1,60 Euro (zzgl. USt.). Nach nunmehr 19 Jahren forderte die VG Wort eine Tariferhöhung. Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnte die BVMV / DEHOGA den von der VG Wort ursprünglich geforderten Erhöhungsbetrag reduzieren: Die Kostensteigerung bleibt auch in diesem Tarif moderat. Außerdem werden die Kosten für vier Jahre nicht erhöht und der Rabatt von 20 Prozent für Mitglieder der BVMV / DEHOGA wird weiterhin gewährt.
Vergütung inklusive Rabatt für DEHOGA-Mitglieder
Die Vergütung beträgt für vier Jahre unverändert und inklusive des 20 Prozent Rabatts für BVMV / DEHOGA-Mitglieder vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 je nach Vertrag (zzgl. USt.):
- 1,84 Euro pro Zimmer und Jahr (2,30 Euro minus 20 Prozent)
- 0,46 Euro pro Zimmer und Vierteljahr (0,58 Euro minus 20 Prozent)
- 0,15 Euro pro Zimmer und Monat (0,19 Euro minus 20 Prozent)
Wird vom Nutzer ein zusätzliches Entgelt verlangt, erhöht sich der Vergütungssatz um 30 Prozent. Der Rabatt setzt die ordnungsgemäße Meldung des DEHOGA-Mitglieds bzw. Mitgliedsunternehmens bei der GEMA voraus.
Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch die GEMA, die als Inkassobevollmächtigte für die VG Wort tätig ist.
Weitere Informationen zur VG Wort auf der BVMV-Website.
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