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Stille Feiertage im November

Was Clubbetreiber:innen beachten müssen

Der November ist ein schlechter Monat für Clubs und Diskotheken: An vier Tagen gilt das Tanzverbot, einmal sogar zusätzlich das Musikverbot. Der DEHOGA setzt sich dafür ein, dass die Musik- und Tanzverbote abgeschafft werden. 

Feiertage mit Tanz- und Musikverboten im November 2025:

Am 1. November, Allerheiligen, gilt ein Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr.
-> In der Halloweennacht darf nach 5 Uhr nicht mehr getanzt werden.

Am 16. November, Volkstrauertag, gilt ein Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr.
-> In der Nacht von Samstag, 15.11., auf Sonntag, 16.11., darf ab 5 Uhr nicht mehr getanzt werden.

Am 19. November, Buß- und Bettag, gilt ein Tanzverbot von 3 bis 24 Uhr.
-> In der Nacht von Dienstag, 18.11., auf Mittwoch, 19.11., darf ab 3 Uhr nicht mehr getanzt werden.

Am 23. November, Totensonntag, gilt ein Tanz- und Musikverbot von 5 bis 24 Uhr.
-> In der Nacht von Samstag, 23.11., auf Sonntag, 24.11., darf ab 5 Uhr morgens nicht mehr getanzt und Musik gespielt werden.

Was bedeutet das für den Betrieb?

  • Tanzen ist untersagt (auch bei privaten Feiern)
  • Musikveranstaltungen (z. B. Live-Konzerte, DJ-Sets) sind am Totensonntag verboten.
  • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
  • Halloween-Feiern am 31. Oktober müssen um 5 Uhr nachts beendet oder angepasst werden.

Ausnahmen möglich
Eine Befreiung vom Tanzverbot kann bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragt werden – etwa für kulturelle oder wissenschaftliche Veranstaltungen.

Bei Fragen zur Ausnahmegenehmigung oder anderen rechtlichen Aspekten können sich Gastronomiebetriebe an die zuständigen DEHOGA-Geschäftsstellen wenden.

Mehr zur Verbandsposition lesen Sie hier.