Feiertage mit Tanz- und Musikverboten im November 2025:
Am 1. November, Allerheiligen, gilt ein Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr.
-> In der Halloweennacht darf nach 5 Uhr nicht mehr getanzt werden.
Am 16. November, Volkstrauertag, gilt ein Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr.
-> In der Nacht von Samstag, 15.11., auf Sonntag, 16.11., darf ab 5 Uhr nicht mehr getanzt werden.
Am 19. November, Buß- und Bettag, gilt ein Tanzverbot von 3 bis 24 Uhr.
-> In der Nacht von Dienstag, 18.11., auf Mittwoch, 19.11., darf ab 3 Uhr nicht mehr getanzt werden.
Am 23. November, Totensonntag, gilt ein Tanz- und Musikverbot von 5 bis 24 Uhr.
-> In der Nacht von Samstag, 23.11., auf Sonntag, 24.11., darf ab 5 Uhr morgens nicht mehr getanzt und Musik gespielt werden.
Was bedeutet das für den Betrieb?
- Tanzen ist untersagt (auch bei privaten Feiern)
- Musikveranstaltungen (z. B. Live-Konzerte, DJ-Sets) sind am Totensonntag verboten.
- Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
- Halloween-Feiern am 31. Oktober müssen um 5 Uhr nachts beendet oder angepasst werden.
Ausnahmen möglich
Eine Befreiung vom Tanzverbot kann bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragt werden – etwa für kulturelle oder wissenschaftliche Veranstaltungen.
Bei Fragen zur Ausnahmegenehmigung oder anderen rechtlichen Aspekten können sich Gastronomiebetriebe an die zuständigen DEHOGA-Geschäftsstellen wenden.
Mehr zur Verbandsposition lesen Sie hier.
