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Urheberrechtsforderung

Forderungsschreiben VEA, „ip collect“ und Schreiben einer Münchner Kanzlei

Der DEHOGA Bundesverband hat von vielen Mitgliedsbetrieben aktuell mehrere kritische Nachfragen zu Schreiben der „Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH“ (VEA) bezüglich der „Lizenzierung von Urheberrechten“ erhalten.

Zudem liegen dem Verband Forderungsschreiben eines Inkasso-Unternehmens mit dem Namen „IP Collect“ vor, das im eigenen Namen behauptete Ansprüche der VEA geltend macht. Hinzu kommen Schreiben einer Münchner Anwaltskanzlei an Hotelbetriebe, die die Lizenzierungen exklusiv für Klienten anbietet. Dieser Sachverhalt löst nicht unerhebliche Irritationen aus und ist Gegenstand einer rechtlichen Prüfung. 

Der DEHOGA hat die Vorgänge zu den Lizenzierungs- und Forderungsschreiben noch einmal durch die vom Verband mandatierte Kanzlei Hengeler Mueller prüfen lassen. 

Nach wie vor kann der DEHOGA nach den ihm bisher vorliegenden Informationen nicht empfehlen, die von der VEA geforderten Programmlizenzen ungeprüft abzuschließen und/oder Zahlungen zu leisten. 

Sollten bei Ihnen weitere Schreiben in diesem Zusammenhang eingehen, informieren Sie bitte umgehend Ihren DEHOGA-Geschäftsstelle.

Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn Ihnen gerichtliche Schreiben zugehen, wie Mahnbescheid, einstweilige Verfügung oder eine Klage, da hier wegen der regelmäßig kurzen Fristen schnell – aber nicht unüberlegt und rechtlich ungeprüft – reagiert werden muss. 

Sobald dem DEHOGA neue Informationen vorliegen, informiert der Verband seine Mitglieder.