Stand: 30.5.2022
Seit Monaten setzt sich der DEHOGA unermüdlich für die dauerhafte Geltung der 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen mit Einbezug der Getränke ein. Nach aktueller Gesetzeslage läuft der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen zum Jahresende aus.
Jetzt kommt es darauf an, dass die notwendigen politischen Mehrheiten für dieses wichtigste Branchenanliegen gefunden werden. Sowohl Bundeskanzler Scholz als auch Bundesfinanzminister Lindner hatten sich bereits dafür ausgesprochen. Der DEHOGA appelliert an alle Regierungsfraktionen, sich für die dauerhafte Geltung der 7%-Mehrwertsteuer im Sinne der Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie stark zu machen.
Unsere guten Argumente für die 7%-Mehrwertsteuer als zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Gastronomie: